Apotheker

Das Berufsbild des Apothekers

 

Der Apothekerberuf als eigenständiger Beruf entstand im Jahre 1241, als Kaiser Friedrich II. per Dekret die Herstellung der Arzneien von der Ausübung der Heilkunde trennte und so den Apothekerberuf vom Beruf des Arztes abgrenzte. In den vergangenen 770 Jahren hat sich die Arzneimittelkunde dann von einer - zum Teil von Aberglauben und Magie angehauchten - Handwerkskunst zu einer anerkannten Naturwissenschaft entwickelt. Heute versteht man unter "Pharmazie" die Lehre von der Entwicklung, Herstellung, Wirkung und Anwendung von Arzneimitteln. Parallel zur "Pharmazie" hat sich natürlich auch die Ausbildung des Apothekers entwickelt. Während angehende Apotheker früher bei einem Meister der Arzneimittelkunst in die Lehre gingen, müssen sie heute ein Hochschulstudium absolvieren. Wer sich dann "Apotheker" nennen darf, ist in der sog. Bundesapothekerordnung genau geregelt. Denn die Berufsbezeichnung "Apotheker" ist etwa so wie ein Titel geschützt.

 

Die Berufsausbildung zum Apotheker

Da der Staat an einem einheitlichen, hohen Niveau der Apothekerausbildung interessiert ist, regelt er die Ausbildung und die Abschlussprüfung durch eine staatliche Verordnung, nämlich die Approbationsordnung für Apotheker. Derzeit bieten 22 Universitäten in Deutschland den Studiengang Pharmazie an. Die Studiengänge vergibt die ZVS in Dortmund und zwar 55 % der Studienplätze über Numerus clausus und 25 % über Wartezeiten. Die restlichen 20 % werden von den Hochschulen direkt vergeben; dabei spielen neben der Abiturnote vor allem ein Auswahlgespräch oder eine vor dem Studium erworbene Berufsausbildung eine Rolle. Die Studienplätze für das Fach Pharmazie werden im klassischen ZVS-Verfahren vergeben, d. h. Studienplatzbewerber dürfen bei der ZVS nur einen Zulassungsantrag stellen, sich also nur für einen Studiengang bewerben.

Die Apothekerausbildung gliedert sich in ein mindestens 8-semestriges Studium an der Universität und eine sich anschließende einjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke und wahlweise einem anderen pharmazeutischen Tätigkeitsfeld. Insgesamt spricht man von drei Ausbildungsabschnitten, da das Studium noch einmal in ein Grund- und ein Hauptstudium unterteilt wird.

 

 

 

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