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Schnell-Information Nr. 30/2018
1. Datenschutzkonzept des AVMV

2. Datenschutzbeauftragter

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Schnell-Information Nr. 27/2018

Datenschutz: Muster Datenschutzerklärung auf der Apotheken-Homepage

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APOTHEKERVERBAND und Apothekerkammer
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schnell-Information Nr. 24/2018

Datenschutz: Muster Datenschutzerklärung als Aushang

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Schnell-Information Nr. 17/2018

Datenschutz

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Teilnahmeerklärung zur Teilnahme am Online-Vertragsportal (OVP)



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Einwilligung in die Übermittlung von Rezeptdaten für die Versorgung mit
Hilfsmitteln



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Tel. 0385 / 51 25 67 Fax 0385 / 51 25 32 geschaeftsstelle@avmv.de Schwerin, 18.05.18 1. Datenschutzkonzept des AVMV Zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 haben wir Ihnen gemeinsam mit der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern bereits einige Informationen, Formulare und Muster zur Verfügung gestellt. Ergänzend zu diesen Materialien haben wir in Kooperation mit dem LAV Baden-Württemberg ein schlankes Datenschutzkonzept mit folgenden Komponenten entwickelt: 1. Anleitung zur Individualisierung und Anpassung (Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Umsetzung des Konzeptes) ­ Bitte zuerst lesen, wenn Sie das Datenschutzkonzept nutzen wollen! 2. To-do-Liste zur Umsetzung des Datenschutzkonzeptes 3. Grundprozesse Datenschutzkonzept und Datenschutzbeauftragter 4. Formulare als Hilfestellung (vom Löschkonzept bis zum IT-Sicherheitskonzept) 5. Musterverzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten 6. Datenschutz-Controlling (Checkliste zum Nachweis der Umsetzung in der Praxis) 7. Unterlagen für die Einweisung und Schulung von Mitarbeitern in den Datenschutz Alle bisher zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil des Konzepts. Damit sind Sie in der Lage, die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben individualisiert umzusetzen und bei Bedarf zu dokumentieren. Die damit erstellten Unterlagen können in ein bestehendes QM-System integriert werden. Das Datenschutzkonzept ist für Mitglieder kostenlos, Sie finden es auf unserer Homepage unter Datenschutz Datenschutzkonzept. Auf Anfrage senden wir es Ihnen auch gerne per E-Mail. 2. Datenschutzbeauftragter Mit Schnell-Info 17/2018 hatten wir Sie über die Einzelheiten der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Vor- und Nachteile einer internen oder externen Lösung informiert. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir nachfolgend einige uns bekannte Dienstleister aufgeführt, die als externe Datenschutzbeauftragte in Betracht kommen bzw. zu diesem Thema Unterstützung anbieten. Die Nennung dieser Anbieter beinhaltet keine Empfehlung. 1. Great Oak Datenschutz GmbH & Co. KG Grubenstr. 20 18055 Rostock Tel. 0381 36 76 819 0 Fax 0381 36 76 819 3 www.great-oak-datenschutz.de

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schnell-Info 30/2018

Seite 2

Konditionen von Great Oak für Apotheken in MV (netto): Datenschutzbeauftragter für eine Apotheke: Pro Filiale zusätzlich Otris Privacy Datenschutzmanagement (Softwareunterstützung): Startpaket DSGVO mit Verarbeitungsübersicht, ggf. Datenschutzfolgenabschätzung, Datenschutzrichtlinie, IT-Sicherheitsrichtlinie, Angemessenheitsprüfung der TechnischOrganisatorischen-Maßnahmen und Anpassung der Informationsschreiben und Einwilligungen. Pro Filiale zusätzlich 2. Rechtsanwältin Kathi Toman Am Brink 4 18057 Rostock Tel. 0381 25 52 595 Fax 0381 25 52 596 E-Mail: info@anwaltskanzlei-toman.de Konditionen auf Anfrage 3. TÜV Rheinland Ansprechpartner: Ralf Rogalski Tel. 030 75 62 11 70 Fax 030 75 62 16 61 Mobil: 0172 32 47 538 E-Mail: ralf.rogalski@de.tuv.com Konditionen auf Anfrage 150 /Monat, Laufzeit 1 Jahr 35 /Monat 35 /Monat 2500 einmalig

500 einmalig

Carsten Pelzer
Geschäftsführer

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Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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Tel.: 0385/51 25 67

Schnell-Information Nr. 27/2018

Datenschutz: Muster Datenschutzerklärung auf der Apotheken-Homepage Wie mit Schnell-Info 17/2018 und 24/2018 angekündigt, finden Sie nachfolgend weitere gemeinsame Informationen der Apothekerkammer und des Apothekerverbandes zum Thema Datenschutzgrundverordnung. Bereits jetzt muss jeder Betreiber einer Website für die Besucher der Seiten eine Datenschutzerklärung bereitstellen. Durch die DSGVO werden sich die rechtlichen Anforderungen an die Datenschutzerklärung ändern. Da Informationen im Internet leicht überprüfbar sind und das Fehlen einer rechtskonformen Datenschutzerklärung anwaltlich abgemahnt werden kann, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Apotheken-Internetseite bei Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 eine ausreichende Datenschutzerklärung enthält. Diese sollte - wie das Impressum ­ von jeder Unterseite aus aufrufbar sein. Da Internetseiten unterschiedliche Funktionen aufweisen, gibt es keine allgemeingültige Datenschutzerklärung, die jede Apotheke verwenden kann. Neben diversen Mustern sind im Internet auch Generatoren für Datenschutzerklärungen zu finden. Hier werden zunächst technische und inhaltliche Details einer Website abgefragt und anschließend ein individualisierter Mustertext ausgegeben. Für die technischen Einzelheiten müssen Sie in der Regel Ihren Dienstleister für den Betrieb Ihrer Internetseite befragen. Unter https://dsgvo-muster-datenschutzerklaerung.dg-datenschutz.de/ finden Sie z.B. den Datenschutzerklärungs-Generator der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, den wir für sehr praktikabel und geeignet halten. Ein umfangreiches Muster für eine Datenschutzerklärung finden Sie in Kürze auch auf unserer Homepage unter ,,Datenschutz". Auf Grund von kürzlich erfolgten Festlegungen der Landesdatenschutzbehörden muss es allerdings noch überarbeitet werden. Auch dieses Muster muss aber unbedingt an die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Website angepasst werden. In dem Muster sind die anzupassenden Textpassagen farbig markiert. Carsten Pelzer Geschäftsführer Apothekerverband Dr. Bernd Stahlhacke Geschäftsführer Apothekerkammer

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Mecklenburg-Vorpommern e.V.
FAX: 0385/ 51 25 32 E-Mail: geschaeftsstelle@avmv.de Schwerin, 23.04.18

Tel.: 0385/51 25 67

Schnell-Information Nr. 24/2018

Datenschutz: Muster Datenschutzerklärung als Aushang Mit Schnell-Info 17/2018 hatten wir Sie gemeinsam mit der Apothekerkammer MecklenburgVorpommern über die Datenschutzgrundverordnung informiert. Auch im Rahmen unserer Mitgliederversammlung am 11. April wurde das Thema behandelt. Wie angekündigt, erhalten Sie mit dieser Schnell-Information weitere Erläuterungen und ein Muster für eine Datenschutzerklärung Ihrer Apotheke. Sie finden alle Dokumente zu diesem Thema auf unserer Homepage unter ,,Datenschutz" Das anliegende Muster für eine Datenschutzerklärung eignet sich als Anlage bei der Einholung von Einwilligungserklärungen und als Aushang im Verkaufsraum, wo die Erklärung gut sicht- und lesbar angebracht werden sollte. Unter Punkt ,,IV. Verarbeitungsprozesse" sollten Sie die beschriebenen Prozesse noch auf Ihre Apotheke anpassen und gegebenenfalls weitere Prozesse ergänzen, bei denen personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet werden. Wenn Sie keine Videoüberwachung installiert haben, kann dieser Punkt selbstverständlich gestrichen werden. Sie können sich bei den anzugebenden Verarbeitungsprozessen an dem Verfahrensverzeichnis orientieren, das von Ihnen zu erstellen ist. Ein Muster für dieses Verarbeitungsverzeichnis mit Erläuterungen erhalten Sie von uns in Kürze. Grundsätzlich ist immer für einen Verarbeitungsprozess darzustellen: · Welche Daten Sie zu welchem Zweck erheben und verarbeiten, · auf welcher Rechtsgrundlage die Verarbeitung stattfindet (Vertrag, Gesetz/Verordnung etc., Einwilligung), · wie lange Sie die personenbezogenen Daten speichern (Löschfristen oder Kriterien), · an wen die Daten übermittelt werden und wer auf die Daten Zugriff hat (Empfänger oder Kategorien von Empfängern). Sofern Sie auf Grundlage einer Einwilligung personenbezogene Daten verarbeiten, weisen Sie auch in der Datenschutzerklärung im Rahmen der Darstellung des Verarbeitungsprozesses auf das Widerrufsrecht des Betroffenen hin. Alle Unterlagen werden mit großer Sorgfalt erstellt, wir können aber keine Haftung oder sonstige Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Vor allem weisen wir darauf hin, dass das Muster noch an die jeweilige Apotheke angepasst werden muss. Es dient lediglich Ihrer Orientierung und enthält die wichtigsten Inhalte. Besonders die gelb unterlegten Bereiche sind noch auszufüllen.

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schnell-Info 24/2018

Seite 2

Bis zur Geltung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai erhalten Sie von uns weitere Erläuterungen und Muster vor allem zu den folgenden Themenbereichen: · · · · Datenschutzerklärung für die eigene Homepage Verarbeitungsverzeichnis Datenschutz-Folgenabschätzung Technisch-organisatorische Maßnahmen

Darüber hinaus erhalten Sie zeitnah weitere Informationen zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten und wir werden ab dem Sommer 2018 weitere Seminare und Workshops anbieten. Carsten Pelzer Geschäftsführer Apothekerverband Dr. Bernd Stahlhacke Geschäftsführer Apothekerkammer

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APOTHEKERVERBAND und Apothekerkammer
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
FAX: 0385/ 51 25 32 E-Mail: geschaeftsstelle@avmv.de Schwerin, 29.03.18

Tel.: 0385/51 25 67

Schnell-Information Nr. 17/2018

Datenschutz: Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung in der Apotheke Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, die auch den deutschen Apotheken neue Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz auferlegt. Wir möchten Ihnen die damit verbundenen Änderungen darstellen und Sie so weit wie möglich in die Lage versetzen, diese in Ihrer Apotheke umzusetzen. Auch wenn es unumgänglich ist, dass Sie sich mit diesem Thema intensiv beschäftigen, lautet das Motto dabei: Keine Panik! Vieles in der Datenschutzgrundverordnung wurde aus dem bisher schon geltenden Datenschutzrecht übernommen. Wenn dieses von Ihnen in der Vergangenheit schon umgesetzt wurde, ist der Änderungsbedarf überschaubar. Wenn das nicht der Fall ist, bietet die neue Rechtslage einen guten Anlass, den Umgang mit den in der Apotheke anfallenden Daten auf eine sichere Grundlage zu stellen. Sie erhalten in den nächsten Wochen und Monaten in loser Folge Erläuterungen, Muster und Arbeitshilfen, die Sie bei der Umsetzung unterstützen sollen. Diese finden Sie fortlaufend ergänzt auf unserer Homepage unter ,,Datenschutz". In unserer Mitgliederversammlung am 11. April werden wir das Thema, unter Mithilfe unseres Datenschutzbeauftragten, ebenfalls intensiv behandeln. Darüber hinaus sind zukünftig Workshops geplant, in denen die praktische Umsetzung erläutert wird. Um eine einheitliche Information der Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern zu gewährleisten, stimmen wir uns dazu auch mit der Apothekerkammer ab. 1. Datenschutzbeauftragter Vor der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen stellt sich die Frage, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss. Erst wenn das bejaht wird ist die nächste Frage, ob diese Aufgabe durch eigene Mitarbeiter (interner Datenschutzbeauftragter) oder durch eine betriebsfremde Person (externer Datenschutzbeauftragter) übernommen wird. a) Wann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Darunter fällt zum Beispiel die Rezeptabrechnung oder Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte. Teilzeitkräfte, Praktikanten und Auszubildende zählen dabei als vollständige Person, Filialverbünde gelten als eine Einheit.

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schnell-Info 17/2018

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Unabhängig von der Anzahl der datenverarbeitenden Mitarbeiter muss immer ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn eine Pflicht zur Durchführung einer DatenschutzFolgenabschätzung besteht. Dies ist zum Beispiel bei der Verwendung von Videoüberwachung, Fingerabdrucksensoren oder Gesichtserkennung der Fall. Sollten sich zukünftig weitere Beispiele für Apotheken ergeben, in denen eine DatenschutzFolgenabschätzung nötig wird und damit ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, so werden wir Sie entsprechend informieren. Als Anlage zu dieser Schnell-Information und auf unserer Homepage finden Sie ein Diagramm, an Hand dessen Sie die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihre Apotheke überprüfen können. b) intern oder extern? Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird, hängt vor allem von den personellen Gegebenheiten und von finanziellen Überlegungen ab. Der Apothekeninhaber selbst kann natürlich nicht gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein, da er sich nicht selbst kontrollieren kann. Während ein interner Datenschutzbeauftragter bereits umfassende Kenntnisse über die Prozesse in der Apotheke besitzt und die verantwortlichen Personen kennt, können mit einem externen Datenschutzbeauftragten mögliche Interessenkonflikte und ein besonderer Kündigungsschutz des internen Datenschutzbeauftragten vermieden werden. Auch ein interner Datenschutzbeauftragter muss die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für die Ausübung der Tätigkeit mitbringen. Die Kosten und der Zeitaufwand für Schulungen sind entsprechend in die Abwägung aufzunehmen. Diese spiegeln sich jedoch häufig auch in den laufenden Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten wieder. Insbesondere in der Anfangsphase ist mit Arbeitsausfall bzw. einer Freistellung des internen Datenschutzbeauftragten von seinen sonstigen Tätigkeiten zu rechnen. Sobald die erforderlichen Prozesse aufgestellt und sich die Verfahren eingespielt haben, wird der Arbeitsaufwand jedoch deutlich zurückgehen. Ein externer Datenschutzbeauftragter stellt eine gewisse Risikominimierung dar, kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes immer beim Apothekeninhaber verbleibt. Auch wenn ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist, kann diese Verantwortung nicht delegiert werden. Der Datenschutzbeauftragte berät und überwacht, entbindet Sie aber nicht von der eigenen Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz. Natürlich kann es aber sinnvoll sein, eine solche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 2. Einwilligung zur Datenverarbeitung Im Datenschutzrecht gilt das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Danach ist jede gewerbliche Datennutzung verboten, solange sie nicht ausdrücklich erlaubt ist. Als Erlaubnis kommen gesetzliche Grundlagen, die notwendige Datenverarbeitung bei der Abwicklung von Verträgen oder aber die Einwilligung des Betroffenen in Betracht. Für den Inhalt einer solchen Einwilligung gelten ab dem 25. Mai erhöhte Anforderungen, die Sie vor allem dann beachten müssen, wenn Sie Kundendaten in der Apotheke über die reine Rezeptabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen hinaus verarbeiten. Bereits in der Vergangenheit

Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Schnell-Info 17/2018

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eingeholte Einwilligungen, die den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung entsprechen, können auch nach dem 25. Mai weitergenutzt werden. Dennoch empfiehlt es sich die Einwilligungserklärungen zu aktualisieren und im laufenden Apothekenbetrieb Schritt für Schritt die alten durch neue Einwilligungserklärungen auszutauschen. Der Betroffene muss durch eine eindeutige, bestätigende Handlung freiwillig und informiert für einen konkreten Zweck seine Einwilligung geben. Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, sollte diese Einwilligung zu Beweiszwecken immer schriftlich vorliegen. Inhaltlich muss der konkrete Zweck der Datennutzung klar beschrieben werden. Die Daten dürfen nur zu den beschriebenen Zwecken verwendet werden. Als Anlage zu dieser SchnellInformation und auf unserer Homepage finden Sie ein Muster für eine solche Einwilligung, dass Sie zum Beispiel für das Anlegen einer Kundenkartei oder das Ausstellen einer Kundenkarte verwenden können. Sie können und müssen dieses Muster an die individuellen Gegebenheiten in der Apotheke anpassen. Wenn die Daten von mehreren Betriebsstätten genutzt werden, müssen diese zusätzlich angegeben werden. Wenn die Datenverarbeitung über die im Muster genannten Zwecke hinausgeht, müssen diese zusätzlich genannt werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, dass die unterschiedlichen Zwecke durch entsprechende Ankreuzfelder vom Betroffenen aktiv ausgewählt werden können. Carsten Pelzer
Geschäftsführer Apothekerverband

Dr. Bernd Stahlhacke
Geschäftsführer Apothekerkammer

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Erläuterungen
Ist Ihr Betrieb eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle? Ja

Personenbezogene Daten Alle Daten, von irgendjemandem die mit einer natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können (z.B. Patientendaten, Personaldaten, Teilnehmerlisten, Telefonverzeichnis, E-Mails, Videobilder usw.).
Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter

Nein

Anzahl Mitarbeiter Hier zählen alle Mitarbeiter (Voll- und Teilzeit, Aushilfen, Praktikanten, Azubis usw.) die digital arbeiten, ein E-Mail-Postfach bedienen, personenbezogene Daten entgegennehmen oder auf andere Art und Weise Kontakt mit personenbezogenen Daten haben. Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und/oder der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. Es ist noch nicht abschließend geklärt, ob Apotheken auf Grund der Verarbeitung von Kinder-Daten eine Folgenabschätzung durchführen müssen. Artikel 9 Abs. 1 DSGVO ­ Daten Hier ist die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeint, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.

-

Besteht Ihre Kerntätigkeit in der Durchführung von Datenverarbeitungen, welche auf Grund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige oder systematische Überwachung von Personen erforderlich macht?

Ja

Nein

Besteht Ihre Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO?

Ja

Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter

Nein

Ja

Ja

Sind Sie in Deutschland mit Ihrem Firmensitz oder einer Niederlassung tätig? Ja Verarbeiten Sie geschäftsmäßig Daten zum Zweck der Übermittlung oder zur Markt- oder Meinungsforshcung? Nein Unterliegt mindst. eine Ihrer Verarbeitungen einer Pflicht zur Datenschutzfolgenabschätzung? (s. Erklärung)

nein Nein

Arbeiten mehr als 9 Mitarbeiter mit personenbezogenen Daten bei Ihnen? (s. Erklärung)

nein

Ja Es besteht keine Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten

Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter

www.great-oak-datenschutz.de

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Teilnahmeerklärung zur Teilnahme am Online-Vertragsportal (OVP)


Sehr geehrtes Mitglied,

im Rahmen Ihrer Verbandsmitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit am neuen
Service des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern teilzunehmen. Im OVP
finden Sie künftig Ihre persönlichen Informationen über bestehende oder
mögliche Verträge mit Kostenträgern in übersichtlicher Form aufbereitet
vor. Wir bitten Sie die nachfolgende Teilnahmeerklärung gewissenhaft
durchzulesen und bei Interesse an einer Teilnahme am OVP an uns
unterzeichnet zurückzusenden. Nur Sie als Mitglied des Landesverbands
Mecklenburg-Vorpommern können bei ausgefüllter Teilnahmeerklärung das OVP
nutzen. Bei Austritt aus dem Landesapothekerverband oder jederzeit
möglichem Widerruf der Teilnahmeerklärung ist die Nutzung des OVP nicht
weiter möglich und die eingestellten Daten werden gelöscht.


|1. Datenschutz |
|Der Landesapothekerverband Mecklenburg-Vorpommern freut sich über Ihr |
|Interesse am Produkt OVP. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten |
|während des gesamten Geschäftsprozesses ist für uns ein wichtiges |
|Anliegen und wir möchten, dass Sie sich bei der Nutzung des OVP sicher |
|fühlen. Datenschutz und Datensicherheit der Mitgliederdaten haben bei |
|uns höchste Priorität. Diese Erklärung zur Teilnahme erläutert, welche |
|Daten - zur Nutzung des OVP - erfasst und wie diese Daten genutzt |
|werden. |
| |
|Datenschutzerklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von |
|personen- und betriebsbezogenen Daten |
|Personen- und betriebsbezogene Daten sind Einzelangaben über |
|persönliche oder sachliche Verhältnisse des Apothekers / der Apotheke. |
|Darunter fallen Informationen wie z. B. Ihr Name, der Name der |
|Apothekenbetriebsstätte sowie Anschrift, Telefon- und Faxnummer und |
|E-Mailadresse. |
| |
|Um Ihre Vertragsdaten im OVP anzeigen zu können erklären Sie sich |
|einverstanden, dass der Landesapothekerverband Mecklenburg-Vorpommern |
|die aktuell gespeicherten Daten |
|Mitglieds-/Inhaberdaten |
|Verbandskennzeichen/Länderkennzeichen, Mitgliedsnummer, Anrede, Titel, |
|Vorname, Name, Rechtsform der Apothekenbetriebsstätte |
|Apothekendaten |
|Name der Apothekenbetriebsstätte, Institutionskennzeichen der |
|Apothekenbetriebsstätte, Straße, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse, Telefon, |
|Telefax, Internetadresse der Betriebsstätte, Name des |
|handelsregistrierten Ortes, Handelsregistereintrag der Apotheke, |
|Kennzeichen Filial-/Hauptbetrieb, Institutionskennzeichen der |
|Hauptapotheke bei Filialen |
|Beitrittsdaten |
|Beitrittsdatum des Beitrittsvertrages |
|Präqualifizierungsdaten (sofern beim Landesapothekerverband |
|Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt bzw. wenn eine |
|entsprechende Erlaubnis nach Ziffer 4 vorliegt und diese Daten von der |
|PQ-Stelle eingeholt werden) |
|erhebt und für das OVP verarbeitet, insbesondere speichert, oder nutzt.|
| |
| |
| |
|Sie werden Änderungen Ihrer vorstehend genannten Daten unverzüglich dem|
|Landesapothekerverband Mecklenburg-Vorpommern mitteilen. |
| |
|Wenn Sie die Website dav-ovp.de besuchen, verzeichnet der Web-Server |
|zum Zweck der Systemsicherheit temporär den Domain-Namen oder die |
|IP-Adresse des anfragenden Rechners sowie das Zugriffsdatum, die |
|Dateianfrage des Clients (Dateiname und URL), den HTTP Antwort-Code und|
|die Website, von der aus Sie uns besuchen. Personenbezogene- und/oder |
|betriebsbezogene Daten werden ausschließlich nach den |
|datenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundes und/oder der Länder (der|
|Länder, soweit diese einschlägig sind) erhoben und verarbeitet. |
| |
|Verwendung und Weitergabe personen- und/oder betriebsbezogener Daten |
|Im OVP werden Ihre personen- und/oder betriebsbezogenen Daten nur zum |
|Zwecke der Bereitstellung des OVP, insbesondere der technischen |
|Administration der Websites und zur Darstellung ihrer persönlichen |
|Vertragsinformation im OVP (Nutzung des OVP) genutzt. Einer |
|zusätzlichen Einwilligung Ihrerseits bedarf die folgende weitere |
|Nutzungsart Ihrer im OVP hinterlegten personen- und/oder |
|betriebsbezogenen Daten: |
| |
|Wenn Sie an einer Kooperation zwischen Landesapothekerverband und/oder |
|Deutschem Apothekerverband e. V. einerseits und Kostenträgern (wie |
|Krankenkassen) andererseits teilnehmen, nutzen wir Ihre Daten, um sie |
|in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis der an der Kooperation |
|teilnehmenden Apotheken darzustellen. Aus dem OVP heraus kann ein |
|solches Verzeichnis erstellt und gepflegt werden. Es dient ferner den |
|Kostenträgern und Versicherten der Kostenträger für die Suche nach |
|einer teilnehmenden Apotheke für ein bestimmtes Versorgungsgebiet. |
|Wir weisen darauf hin, dass die in den jeweiligen |
|(Versorgungs-)Verträgen vorgesehenen Pflichten für den DAV und/oder |
|Ihren Landesverband zur Datenlieferung als Vertragspartner zu |
|berücksichtigen sind und ggf. technisch über das OVP abgewickelt |
|werden. Damit sind Sie einverstanden. |


2. Haftungsbedingungen und Mitwirkungspflicht


Der Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern (AVMV) hat sich zum Ziel
gesetzt, dass die in das OVP eingestellten Informationen fehlerfrei, nicht
missverständlich, vollständig und aktuell sind. Der AVMV hat aber aufgrund
der Fülle des OVP-Datenmaterials und des Umstandes, dass er Teile der
eingestellten OVP-Informationen von Dritten oder Ihnen selbst erhält, nicht
dafür einzustehen und haftet nicht, falls OVP-Informationen fehlerhaft,
missverständlich, unvollständig, veraltet oder ungültig sind, es sei denn,
der AVMV hat das schuldhaft verursacht. Der AVMV wird solche Informationen
sobald als möglich korrigieren, wenn ihm bekannt wird, dass OVP-
Informationen fehlerhaft missverständlich, unvollständig, veraltet oder
ungültig sind und die Korrektur mit angemessenem Aufwand möglich ist. Ihnen
bekannt gewordene Fehler in den vom AVMV zur Verfügung gestellten OVP-
Datenbeständen haben Sie dem AVMV unverzüglich mitzuteilen.

Für die Haftung des AVMV gilt folgendes:

(a) Der AVMV haftet aus und im Zusammenhang mit dem OVP und dessen
Nutzung durch Sie nur für eigenen Vorsatz und eigene grobe
Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seiner
gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten. Weiter haftet der
AVMV, falls einfache Erfüllungsgehilfen Vorsatz zu vertreten haben. Für
grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen haftet AVMV im Fall
der Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Nutzung des OVP überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflichten). Das
Vorstehende gilt insbesondere bei Pflichtverletzung, bei einem
Verschulden bei Vertragsschluss und bei unerlaubter Handlung.

(b) Von dem Vorstehenden abweichend haftet der AVMV jedoch für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus
der Verletzung der vorstehend genannten Kardinalpflichten auch bei
leichter Fahrlässigkeit.

(c) Haftet der AVMV, ist die Haftung für nicht vorhersehbare Schäden
ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung des AVMV für alle
Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit der Nutzung des OVP durch Sie
in einem Kalenderjahr auf einen Betrag von EUR 3.000 beschränkt, es sei
denn, der AVMV oder seine Erfüllungsgehilfen haben Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zu vertreten.

Sie dürfen das OVP bestimmungsgemäß mit der in der jeweiligen Version zur
Verfügung gestellten Funktionalität benutzen. Für andere, insbesondere
rechtswidrige Zwecke dürfen Sie das OVP nicht nutzen. Über das Recht, über
das Internet auf das OVP zuzugreifen, erwerben Sie keine Rechte an dem OVP
sowie an den für das OVP genutzten Datenverarbeitungsprogrammen und
Datenbanken.


3. Teilnahmeerklärung

Ich nehme das Angebot des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern, an dem
OVP teilnehmen zu können, an und erkläre, zu den vorstehend genannten
Bedingungen an dem OVP teilzunehmen. Es steht mir frei, diese Erklärungen
jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf ist
schriftlich an den Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Eine
Weiternutzung des Portals OVP ist dann nicht mehr möglich. Meine Daten
werden dann gelöscht.




Name des Apothekers: ___________________________________________br /> Name der Apotheke: ___________________________________________br /> IK der Apotheke: ___________________________________________br /> Straße: ___________________________________________br /> PLZ, Ort: ___________________________________________br />
_________ ________________________________br /> Ort, Datum Unterschrift / Stempel Apotheker




Diese Erklärung gilt für meine weiteren Apothekenbetriebsstätten:

Name der Apotheke: ___________________________________________br /> IK der Apotheke: ___________________________________________br /> Straße: ___________________________________________br /> PLZ, Ort: ___________________________________________br /> Name der Apotheke: ___________________________________________br /> IK der Apotheke: ___________________________________________br /> Straße: ___________________________________________br /> PLZ, Ort: ___________________________________________br />

Name der Apotheke: ___________________________________________br /> IK der Apotheke: ___________________________________________br /> Straße: ___________________________________________br /> PLZ, Ort: ___________________________________________br />

4. Einwilligung in die Übermittlung meiner Präqualifizierungsdaten an das
OVP

Ich willige weiterhin ein, dass - meine fortlaufend vermerkten
Präqualifizierungsdaten von meiner PQ-Stelle - an das OVP übermittelt
werden dürfen. Ich nutze folgende PQ-Stelle:

Name der PQ-Stelle: ___________________________________________br /> Straße: ___________________________________________br /> PLZ, Ort: ___________________________________________br />

Sobald sich Änderungen in meinen PQ-Daten ergeben informiere ich den
Landesapothekerverband Mecklenburg-Vorpommern, so dass die aktuellen PQ-
Daten in das OVP übertragen werden können.



_________ ________________________________br /> Ort, Datum Unterschrift / Stempel Apotheker



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Einwilligung in die Übermittlung von Rezeptdaten für die Versorgung mit
Hilfsmitteln


Hiermit willige ich,

Name,
Vorname.....................................................................
.................................

Strasse...................................................Postleitzahl,
Ort.........................................
ein, dass die Apotheke



..............................................................................
.....

die sich aus den von mir in dieser Apotheke eingelösten Hilfsmittelrezepten
ergebenden Daten an die Clearingstelle des Apothekerverbandes Mecklenburg-
Vorpommern und das Apothekenabrechnungs-zentrum ARZ Service GmbH
weiterleitet und diese Daten zweckgebunden, wie nachfolgend beschrieben,
verarbeitet bzw. genutzt werden. Die Einwilligung gilt auch für die
zukünftig in unserer Apotheke eingereichten Verordnungen.

Was passiert mit Ihren Daten?
Die Rezeptdaten werden ausschließlich zu Genehmigungszwecken an Ihre
Krankenkasse übermittelt. Um Sie schnellstmöglich mit den verordneten
Hilfsmitteln versorgen zu können, nutzt die Apotheke dafür eine sogenannte
Clearingstelle, in der fachkundige Mitarbeiter ihren Anspruch prüfen und
sich zwecks Kostenübernahme an ihre Krankenkasse wenden. Diese ist beim
Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt (Dr.-Eisenbart-Ring 2, 39120
Magdeburg) angesiedelt. Sie greift auf die technische Infrastruktur des
Apothekenabrechnungszentrums ARZ Service GmbH (Landstr. 39-41, 42781 Haan)
zurück, das vor allem im Bereich der Arzneimittelabrechnung tätig ist. Die
Daten werden in der Apotheke sowie beim Apothekerverband bzw. dem
Rechenzentrum ausschließlich zu den oben genannten Zwecken gespeichert und
verarbeitet. Personenbezogene Daten werden dabei nur solange gespeichert,
bis der Zweck, zu dem sie überlassen wurden, erfüllt ist.

Warum diese Einwilligungserklärung?
Zur Übermittlung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, zu denen
auch Gesundheits-daten wie die ärztliche Diagnose gehören, an die
Clearingstelle des Landesapothekerverbandes Sachsen-Anhalt, bedarf es Ihrer
ausdrücklichen Einwilligung. Mit dieser Einwilligung, entbinden Sie die
Apotheke und Ihre Mitarbeiter zugleich von ihrer Schweigepflicht (§ 203
StGB).

Welche Daten sind betroffen?
Die personenbezogenen Daten, die erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,
ergeben sich aus dem jeweiligen Rezeptblatt:
? Krankenkasse/Kostenträger ? Kassen Nr. ? Name,
Vorname des Versicherten
? Anschrift des Versicherten ? Geburtsdatum ? Versicherten
Nr.
? Apotheken Nr. ? Status ? Verordnender Arzt

? Arztbezeichnung ? Anschrift des Arztes ? Vertragsarzt
Nr.
? VK gültig bis ? Zuzahlung ?
Unfallbetrieb/Arbeitgebernummer
? Unfalltag ? Verordnete Leistung ? Diagnose (soweit
auf Rezept)
? Vollständige Angabe des abzugebenden Hilfsmittels

Wichtig:
Ich bin darüber informiert, dass meine Einwilligung nicht verlangt werden
kann und mir aus der Nichteinwilligung keine rechtlichen und tatsächlichen
Nachteile erwachsen. Die Einwilligungs-erklärung im Original verbleibt in
der Apotheke. Eine Kopie habe ich erhalten.

Widerrufsmöglichkeit:
Diese Einwilligungserklärung kann von mir jederzeit und ohne Angabe von
Gründen für die Zukunft widerrufen werden.


.........................................................
Ort, Datum, Unterschrift des Versicherten
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Datenschutz

Datenschutz

Datenschutz

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